Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Grafikdesign-Leistungen zwischen dem Grafikdesignerin und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Grafikdesignerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin gültig.
2. Geltungsbereich, Auftragserteilung, Ergänzende Nebenabreden
2.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) dienen der reibungslosen Zusammenarbeit zwischen der Auftragnehmerin Samantha Krämer, Inkiebella Designart, Mohrhennsfeld 17, 42369 Wuppertal, (nachstehend „Grafikdesignerin“ genannt) und ihren Auftraggebern. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr und allen vereinbarten Leistungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet und diese entgegenstehende, oder von den hier aufgeführten AGB abweichende, Bedingungen enthalten.
2.2. Der Auftraggeber hat den AGB spätestens bei der Rücksendung des Fragebogens (s. Punkt 7.1.) per Mail schriftlich zuzustimmen. Somit gilt der Auftrag als erteilt.
2.3. Stimmt der Auftraggeber den AGB nicht schriftlich zu und übermittelt den ausgefüllten Fragebogen an die Grafikdesignerin, gelten die AGB als vom Auftraggeber akzeptiert. Somit gilt der Auftrag als erteilt. Im Falle eines Auftrages durch einen Verlag gilt der Auftrag auch als erteilt, sobald die Grafikdesignerin von einer verlagsangehörigen Person (u.a. auch unter Vertrag genommene Autorinnen und Autoren) den ausgefüllten Fragebogen zurückerhalten hat.
2.4. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen darüber hinaus schriftlich vereinbart werden und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin. Hierzu setzt die Grafikdesignerin eine schriftliche Erweiterung der Regelungen per Mail auf. Mit dem Versand der Mail an den Auftraggeber stimmt die Grafikdesignerin den aufgeführten Nebenabreden zu. Der Auftraggeber stimmt diesen Nebenabreden zu, indem er diese per Antwortmail schriftlich bestätigt.
3. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT
3.1 Jeder dem Grafikdesignerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der Kennzeichen- oder sonstigen Schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten der Grafikdesignerin. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.2 Alle Arbeiten der Grafikdesignerin unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
3.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikdesignerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
3.4 Die Grafikdesignerin räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Welchen Umfang das Nutzungsrecht hat, wird in Punkt 3.9 näher erläutert.
3.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
3.6 Der Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
3.7 Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3.8 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt die Grafikdesignerin, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
3.9 Die hier aufgeführten Nutzungsrechte beinhalten z.B Zeigen und Verwenden der unveränderten Grafiken in Sozialen Netzwerken, sowie das Drucken der jeweilig angefertigten Grafik, für den vorhergesehenen Zweck, welche im Vertrag festgehalten wurde. Es ist nicht vorhergesehen, dass die Grafiken einen anderen Verwendungszweck erfüllen, als bei Vertragsabschluss angegeben. Dazu zählt das Beschneiden einer Datei oder einer Grafik, Verwendung von Grafiken für anderweitige Druckerzeugnisse und das Ausschneiden einzelner Bestandteile. Im Zweifelsfall ist die Grafikdesignerin anzusprechen.
eBook Cover: Nutzung des Covers für eBooks & die unveränderte Präsentation auf Werbemitteln – insbesondere Werbebildern.
Print Cover: Nutzung des Covers für das im Vertrag festgehaltene Format des gedruckten Buchs. Nutzung der unveränderten Grafik auf Werbemitteln – insbesondere Werbegrafiken – über Social Media.
Buchsatz (Seitenverzierungen): Nutzung für das angegebene Printformat, eBook-Nutzung für die angegebene Plattform, zeigen des Buchsatzes auf Social Media/auf der Website.
Werbemittelgrafiken – Druck: Nutzung ist nur für den abgesprochenen Zweck (z.B Grafik für den Druck von Lesezeichen, Postkarten, etc.), erlaubt.
Werbegrafiken für Social Media: Nutzung nur für die angegebenen Zweck. Die Erzeugnisse sind nicht für den Druck gedacht/geeignet.
3.10 Die Grafikdesignerin ist auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin anzugeben. Bspw. im Impressum der eBooks und gedruckte Bücher. Nennungen auf Werbemitteln ist nicht notwendig.
Coverdesign: Inkiebella Designart (www.inkiebella.de)
Auf Social Media ist die Grafikdesignerin als Urheberin der jeweiligen Grafik, namentlich zu nennen. D.h in Form von einer Verlinkung unter einem Beitrag, wo die von der Grafikdesignerin gestalteten Grafik.
4. Eigentum an Entwürfen und Daten
4.1. An den Grafiken werden nur die einfachen Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.
4.2. Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Grafikdesignerin. Diese ist nicht verpflichtet, Daten und Arbeitsdateien (PSD, usw.) an den Auftraggeber zu übertragen.
4.3. Hat die Grafikdesignerin dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin geändert werden.
5. VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG UND VERZUG
5.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
5.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikdesignerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.3. Bei Zahlungsverzug kann die Grafikdesignerin Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6. PREISE, SONDERLEISTUNGEN, KORREKTUR UND MEHRAUFWAND
6.1. Die geltenden Preise für den jeweiligen Auftrag entsprechen den angegebenen Vergütungen auf der Website der Grafikdesignerin (inkiebella.de).
6.2. Alle dort aufgelisteten Preise verstehen sich als Mindestvergütungen.
6.3. Zur Vergütung der Grafikdesignerin gehört jeweils mindestens ein Belegexemplar (s. Punkt 9.1.).
6.4. Die angebotenen Gestaltungsarbeiten enthalten zwei Entwurferstellungen sowie zwei Korrekturschleifen. Jede weitere Entwurferstellung, Umarbeitung oder Änderung wird je nach Zeitaufwand berechnet, in allen Fällen jedoch mit mindestens 30 Euro.
6.5. Bei Änderungen und Anpassungen an den bereits fertiggestellten Entwürfen, die durch ein Verschulden seitens des Auftraggebers zustande kommen, wird der Mehraufwand zusätzlich zur festgelegten Vergütung berechnet. Hierzu zählen insbesondere die nachträgliche Anpassung des Buchrückens und der Covermaße. Die Vergütung dieses Mehraufwands beläuft sich je nach zeitlicher Intensität auf mindestens 30 Euro.
6.6. Auf Wunsch des Auftraggebers können ebenfalls Änderungen und Anpassungen an den bereits fertiggestellten Entwürfen vorgenommen werden. Dies hat der Auftraggeber der Grafikdesignerin im Vorfeld mitzuteilen. Diese ergänzende Absprache gilt, sobald beide Parteien einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt insbesondere bei dem Wunsch des Auftraggebers, noch vor dem Vorliegen der finalen Druckdaten (finale Covermaße, finale Seitenzahl nach dem Buchsatz usw.) das gesamte Printcover erstellt zu bekommen. Hierdurch entsteht für die Grafikdesignerin ein zusätzlicher Zeitaufwand aufgrund der daraus resultierenden nachträglichen finalen Anpassung des Entwurfs. Die Vergütung dieses Mehraufwands beläuft sich je nach zeitlicher Intensität ebenfalls auf mindestens 30 Euro.
7. ABLAUF, MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS, PRODUKTION
7.1. Im Vorfeld hat der Auftraggeber den von der Grafikdesignerin zur Verfügung gestellten Fragebogen auszufüllen, um einen gebündelten und nachvollziehbaren Informationsfluss bezüglich des Auftrags zu erzielen.
7.2. Um Verzögerungen im Auftragsablauf und der Kundenbetreuung zu vermeiden, hat der Auftraggeber bis spätestens 14 Tage vor Beginn des vereinbarten Auftragsstarts alle Daten bzw. Angaben, welche im Fragebogen abgefragt werden, bei der Grafikdesignerin einzureichen.
7.3. Informationen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Ausfüllens noch nicht im Fragebogen angeben konnte, sind der Grafikdesignerin per Mail möglichst vollständig nachzureichen.
7.4. In den hier vereinbarten Leistungen ist kein telefonischer Austausch zwischen der Grafikdesignerin und dem Auftraggeber vorgesehen. Die Kommunikation findet in erster Linie per Email und in zweiter Linie via Social Media statt.
7.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Grafikdesignerin alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Barcodes, Grafiken etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat die Grafikdesignerin nicht zu vertreten.
7.6. Kann der Auftraggeber nicht innerhalb des abgesprochenen Auftragszeitraums alle nötigen Angaben für die Druckdatei nennen (hier insbesondere die Maße für den Buchrücken), räumt sich die Grafikdesignerin eine Abgabefrist von mindestens drei Wochen – ab Nennung der restlichen Daten – für die Fertigstellung der Druckdatei ein, um die fristgerechte Weiterbearbeitung anderer Aufträge sicherstellen zu können. Dieser Zeitraum gilt zuzüglich eventueller Urlaubszeiten der Grafikdesignerin.
7.7. Die Grafikdesignerin erbringt keine Exklusivleistungen, sodass der Auftraggeber durch sein Verhalten keine Einschränkung hervorrufen darf, die die Grafikdesignerin, gleich welcher Form, in der generellen Ausübung ihres Berufsstandes gefährden oder behindern. Das der zu erbringenden Leistung zugrunde liegende Berufsbild beinhaltet in seiner Sache an sich eine gewisse Flexibilität in Art und Umfang der vereinbarten Leistung, solange diese verhältnismäßig bleibt (s. Punkt 12.4.).
7.8. Die Produktion bzw. den Auftrag an eine Druckerei erteilt der Auftraggeber selbst. Die Grafikdesignerin liefert ausschließlich die nötigen Dateien, die an die benötigten Druckdaten der vom Auftraggeber ausgewählten Druckerei angepasst sind.
8. Weiterführende Absprachen zum Buchsatz
8.1. Alle Bestimmungen aus diesen AGB gelten ebenfalls für das Buchsatzangebot (Seitenverzierungen) der Grafikdesignerin, es sei denn, andere Absprachen wurden schriftlich und mit der ausdrücklichen Zusage der Grafikdesignerin festgehalten.
8.2. Die Vergütung des Buchsatzes wird nach der Anzahl der gewünschten Seitenanzahlen, die gestaltet werden sollen, berechnet.
8.3. In der Vergütung des Buchsatzes ist die Erstellung eines digitalen und/oder eines druckfähigen Layouts sowie eine Korrekturschleife enthalten. Das Ergebnis des Buchsatzes wird als .PNG Datei ausgegeben.
8.4. Die geltenden Preise für den jeweiligen Auftrag entsprechen den angegebenen Vergütungen auf der Website der Grafikdesignerin (inkiebella.de)
8.5. Der Auftraggeber bleibt Urheber seines Manuskripts. Lediglich alle im Auftrag entstehenden Grafiken und Dateien sind das Eigentum der Grafikdesignerin. Hier gilt Punkt 4 „Eigentum an Entwürfen und Daten“ entsprechend.
8.6. Weiterführend zu Punkt 8 ist geregelt, dass die Grafikdesignerin einzelne Seiten des Buchsatzes (Seitenverzierung) exemplarisch zum Zweck der Eigenwerbung zeigen darf. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Grafikdesignerin den Text des Manuskripts des Auftraggebers zuvor durch einen Platzhaltertext ersetzen. Dieser Wunsch ist vor Beendigung des Auftrags der Grafikdesignerin schriftlich mitzuteilen.
8.7. Die Grafikdesignerin ist auf den Vervielfältigungsstücken (gedruckte Bücher) als Urheberin wie folgt zu nennen:
Buchsatz: Inkiebella Designart (www.inkiebella.de)
9. Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1. Der Auftraggeber überlässt der Grafikdesignerin für alle Arbeiten innerhalb von 4 Wochen nach Auftragsbeendigung je 1 einwandfreies Belegexemplar, sofern dies in dem Zeitraum bereits möglich ist. Die Menge richtet sich nach der Art der Arbeit und lautet wie folgt:
E-Book-Cover: eine digitale Version des Buchs als PDF-Datei
Buchcover für gedruckte Bücher: ein gedrucktes Exemplar des Buches
Buchsatz (Seitenverzierung) für Print: ein gedrucktes Exemplar des Buches
Buchsatz (Seitenverzierung) für eBook: ein digitales Exemplar des Buches als PFD-Datei
Lesezeichen, Postkarten, sonstige Druckerzeugnisse: die Menge kann frei gewählt werden, jedoch mindestens eines pro Art
Banner, Werbegrafiken: kein Belegexemplar nötig
9.2. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden.
9.3. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sämtliche Arbeiten als Referenz auf ihrer Website (www.inkiebella.de) zu zeigen und zu benennen.
10. Haftung
10.1. Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Die Grafikdesignerin übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
10.2. Offensichtliche Mängel müssen der Grafikdesignerin innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich mitgeteilt werden. Danach gelten die Grafiken als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Hiermit gilt der Auftrag als beendet.
10.3. Die Haftung der Grafikdesignerin beschränkt sich auf die vom Auftraggeber erhaltenen Vergütung.
10.4. Bei der Nutzung von privat fotografierten Bildern des Auftraggebers, die für den Auftrag verwendet werden sollen, geht die Grafikdesignerin davon aus, dass fotografierte Personen deren Rechte am Bild an den Auftraggeber übertragen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Auftraggeber.
10.5. Für die Verwendung von Grafiken, die Drittanbieter erstellt haben (andere Designer etc.), die die Grafikdesignerin in ihren eigenen Arbeiten mit aufnehmen soll, müssen die Nutzungsrechte durch den Auftraggeber geklärt sein. Die Grafikdesignerin geht bei Zusendung solchen Materials davon aus, dass der Auftraggeber diese Dateien anderweitig nutzen darf. Der Auftraggeber haftet für eventuelle Regressansprüche.
10.6. Sofern nicht anders vereinbart, verwendet die Grafikdesignerin für die Gestaltung des Auftrags durch den Auftraggeber Bildmaterial von pixabay.com, shotshop.com und anderen Anbietern von Stockfotografien. Von der Grafikdesignerin wird diesbezüglich die einfache Standardlizenz der Anbieter für sich eingekauft. Zur Einhaltung der Bestimmungen der Standardlizenz ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Grafikdesignerin haftet nicht für die Einhaltung der Standardlizenz der Anbieter.
10.7. Durch die Verwendung von Stockfotos wird nicht gewährleistet, dass der Auftraggeber alleiniger Nutzer des verwendeten Bildmaterials ist. Die Grafikdesignerin kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
11. Gestaltungsfreiheiten und Vorlagen
11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen (s. Punkt 6).
11.2. Bei Übertragung von Vorlagen und Bildmaterial sowie Ton und Videomaterial des Auftraggebers zur Designerin versichert der Auftraggeber, dass dieser zur Nutzung jener berechtigt ist. Sollte dies nicht zutreffen, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Vertragsauflösung
12.1. Innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung kann der Vertrag kostenlos storniert werden. Wenn in diesem Zeitraum bereits nach Absprache Bildmaterial erworben oder ein Entwurf erstellt wurde, wird eine Erstattung der Materialien des Bildmateriales sowie eine Entwurfspauschale von 40 Euro fällig. Bei Rücktritt nach Ablauf der 24 Stunden ist die Designerin berechtigt, die bis dahin erbrachte Leistung bis zur Höhe der vollen Vergütung in Rechnung zu stellen.
12.2. Sollten Entwürfe nicht den Vorstellungen des Auftraggebers entsprechen, und wenn keine Einigung (gestalterisch und/oder zeitlich) gefunden werden kann, wird der Auftrag hinfällig und der Auftraggeber hat 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
12.3. Sowohl der Auftraggeber als auch die Grafikdesignerin haben das Recht, Leistungen im Rahmen der hier aufgeführten AGB ganz oder teilweise einzuschränken oder zu versagen, wenn seitens einer oder mehrerer Parteien unwirtschaftliches oder unverhältnismäßiges Verhalten vorliegt. Unverhältnismäßiges und/oder unwirtschaftliches Verhalten liegt vor, wenn:
– die laufende Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und der Grafikdesignerin durch eine Seite erheblich eingeschränkt oder gar eingestellt wird, ohne eine ausweichende Kommunikationsmöglichkeit bereit zu stellen
– der Auftraggeber oder die Grafikdesignerin durch unprofessionelles Auftreten und Verhalten die Kommunikation erschwert
– eine der beiden Parteien den Kommunikations- und Verhandlungsrahmen ohne Bereitstellung eines gleichwertigen Stellvertreters verlässt
12.4. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise seitens des Auftraggebers „unverhältnismäßig viele“ Änderungen in Art und Ausübung der zu erbringenden Leistung erwartet werden, sodass ein flüssiges Arbeiten nicht mehr möglich ist und andere Auftraggeber hierfür vernachlässigt werden müssten. In diesem Fall ist die Grafikdesignerin berechtigt, den Auftrag entweder auf einen für sie besseren Zeitpunkt zu verschieben oder mit dem Auftraggeber über eine mögliche Vertragsauflösung in den Austausch zu gehen.
12.5. Bei höherer Gewalt, Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ist die Grafikdesignerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Auf Wunsch des Auftraggebers kann im Austausch mit der Grafikdesignerin ein neuer Auftrag zu einem späteren Zeitpunktfestgelegt werden.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sind eine oder mehrere der vorstehenden Vertragsgrundlagen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsgrundlagen nicht.
13.2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
13.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Grafikdesignerin.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.